Gefährdungsbeurteilung (Präsenz)

  • Schwerpunkte

    Im Seminar werden die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung vermittelt. Im Mittelpunkt steht das methodische Vorgehen, damit Gefährdungsbeurteilungen nicht nur formal korrekt, sondern verständlich, praktikabel und wirksam in den betrieblichen Alltag integriert werden.

    Grundlagen & Einordnung der Gefährdungsbeurteilung:

    • Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung (u. a. § 5 ArbSchG)

    • Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung als Führungs- und Organisationsinstrument

    • Verantwortlichkeiten und Rollen: Unternehmensleitung, Führungskräfte, Beschäftigte

    • Gefährdungsbeurteilung als Teil eines Gesamtkonzepts (Integration in betriebliche Abläufe)

    • Typische Praxis-Hürden: unklare Zuständigkeiten, fehlendes methodisches Vorgehen, isolierte Einzelmaßnahmen, „Einmal-Projekt“-Denken

    Methodik Schritt für Schritt:

    • Strukturierter Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung (Fokus auf das „Wie“)

    • Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen

    • Ableitung geeigneter Maßnahmen

    • Dokumentation der Ergebnisse

    Gemeinsame Erarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung anhand eines Praxisbeispiels:

    • Abgrenzung des Arbeitssystems
    • Identifikation und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen
    • Ableitung geeigneter Maßnahmen
    • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
    • Diskussion von Vorgehensweisen und Transfer in den eigenen Betrieb
  • Aktuelle Termine 2025

    3 Tage, 9:00 bis 16:00 Uhr
    1200,00 € zzgl. MwSt.
    (1428,00 € inkl. MwSt.)

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Informationen zum Seminar

Gefährdungsbeurteilungen sind mehr als eine gesetzliche Pflicht (§ 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).
Sie sind das zentrale Instrument, um Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen systematisch zu gestalten und sie gelingen nur dann nachhaltig, wenn sie als gemeinsame Aufgabe von Unternehmensleitung, Führungskräften und Beschäftigten verstanden werden.

In der Praxis scheitert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen jedoch häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an unklaren Verantwortlichkeiten, an fehlendem Wissen darüber, wie man methodisch richtig vorgeht, an isolierten Einzelmaßnahmen oder daran, dass sie als einmaliges Projekt betrachtet wird. Ein wirksamer Arbeitsschutz entsteht jedoch nur dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung Teil eines Gesamtkonzepts ist und fest in die betrieblichen Abläufe integriert wird.

Dieses Seminar vermittelt die fachlichen, rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung und zeigt praxisnah, wie man Schritt für Schritt an die Beurteilung der Arbeitsbedingungen herangeht. Dabei steht nicht nur das „Was“ im Mittelpunkt, sondern vor allem das „Wie“. Anhand eines konkreten Praxisbeispiels wird im Seminar gemeinsam eine Gefährdungsbeurteilung erarbeitet. Von der Abgrenzung des Arbeitssystems über das Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen bis hin zur Ableitung geeigneter Maßnahmen und der Dokumentation. Die Teilnehmenden wenden das Gelernte direkt an, diskutieren Vorgehensweisen und erhalten Sicherheit für die Umsetzung im eigenen Unternehmen.

Ziel des Seminars ist es, Gefährdungsbeurteilungen nicht nur formal korrekt zu erstellen, sondern sie verständlich, praktikabel und wirksam in den betrieblichen Alltag zu integrieren.

Die Inhalte werden nicht isoliert vermittelt, sondern im Zusammenhang eines unternehmensweiten Gesamtkonzepts betrachtet. Dabei wird deutlich, wie Gefährdungsbeurteilungen als Führungs- und Organisationsinstrument wirken und nur durch das Zusammenspiel aller Beteiligten nachhaltig erfolgreich sind.

Das Seminar wird mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.

Das Seminar findet in unseren Betriebsräumen in Rostock (Oldendorfer Straße 12, 18147 Rostock) statt.

 

Ab 8 Teilnehmer bieten wir das Seminar nach Absprache auch in Ihren Räumlichkeiten an. Treten Sie mit uns in Kontakt.

Sie können bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn ist kostenpflichtig. Bei Rücktritt wird eine Gebühr von 100 € erhoben. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Lesen Sie mehr in unseren AGB’s.

Kalt-Getränke, Kaffee, Tee und Mittagsversorgung sind im Seminarpreis inkludiert.