Schon vor langer Zeit sagte Konfuzius (551 – 479 v. Chr.) „Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der Edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der Leichteste, und drittens durch Erfahrung, das ist der Bitterste.“ Auch wenn er damals diesen Satz sicher nicht explizit auf die Arbeitssicherheit bezogen hat, gilt dieser heute noch uneingeschränkt. Das höchste Ziel ist es deshalb, durch Prävention Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitssicherheit bieten, anders als in vielen Bereichen, für den Arbeitgeber großen Freiraum bei der Umsetzung.
Viele Themen des Arbeitsschutzes kann der Unternehmer delegieren. Trotzdem bleibt die Verantwortung und Organisation des Arbeitsschutzes bei ihm. Kommt er dieser Verantwortung nicht vollumfänglich nach, sieht er sich im Falle eines Arbeitsunfalls mit rechtlichen Konsequenzen seitens der Aufsichtsbehörden sowie Regressforderungen des Unfallversicherungsträgers konfrontiert. Diese können selbst gesunde mittelständische Unternehmen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.
Genau wie der Unternehmer sollten Mitarbeiter ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz kennen. Das gilt insbesondere für Personen, an welche der Unternehmer seine Pflichten delegiert hat.
In diesem Workshop sollen die Grundlagen des Arbeitsschutzes vermittelt und Wege aufgezeigt werden, den Arbeitsschutz zu leben – ohne die internen Abläufe zu beeinträchtigen. Die Teilnehmer sollen erkennen, dass funktionierender Arbeitsschutz nicht nur rechtlich gefordert ist, sondern dass dieser gerade in Zeiten des Fachkräftemangels auch ein Entscheidungskriterium für potenzielle Bewerber und ein Marketinginstrument sein kann.