Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter, die vom Unternehmer dazu bestimmt wurden, im Falle eines Entstehungsbrandes die Verantwortung für die Brandbekämpfung zu übernehmen. Ihre Aufgabe besteht darin, Entstehungsbrände effizient und sicher zu bekämpfen und damit eine mögliche Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Gleichzeitig sollen sie gewährleisten, dass betroffene Personen im Brandfall den Gefahrenbereich eigenständig und ohne sich selbst zu gefährden verlassen.
Durch ihre Ausbildung und regelmäßige praktische Übungen (mindestens alle 3–5 Jahre) im Umgang mit Feuerlöschgeräten sind sie mit den erforderlichen Fähigkeiten ausgestattet. Ferner sind sie vertraut mit den Brandschutzmaßnahmen, der Brandschutzorganisation sowie möglichen besonderen Brandschutzgefahren, die in ihrem Betrieb auftreten können.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 (Maßnahmen gegen Brände). Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.
Unsere Ausbilder verfügen als Brandschutzbeauftragte über die in der DGUV Information 205-023 vorgeschriebenen Fachkenntnisse und bilden sich regelmäßig im Bereich des Brandschutzes fort. In unserer Ausbildung setzen wir zusätzlich zu den eigentlichen praktischen Übungen ein VR (Virtual Reality)-Feuerlöschsystem (VR Firetrainer) ein. Der VR Firetrainer revolutioniert die Ausbildung von Brandschutzhelfern durch äußerst realistische Brand-Szenarien, welche sonst nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer möglich wären.