DGUV Sicherheitsbeauftragter (Präsenz)
2 Tage
JETZT ANMELDEN und 10 % FRÜHBUCHeRABATT auf SiFa-Kurs SICHERN bis zum 31.12.2024
Nach DGUV Informationen 211-042 “Sicherheitsbeauftragte” werden nachfolgende Inhalte vermittelt:
Für dieses Seminar bestehen keine persönlichen Voraussetzungen. Nicht barrierefrei.
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 655,00€ Brutto (inkl. MwSt.).
Das Seminar findet in unseren Betriebsräumen in Rostock (Oldendorfer Straße 12, 18147 Rostock) statt.
Ab 8 Teilnehmer bieten wir das Seminar nach Absprache auch in Ihren Räumlichkeiten an. Treten Sie mit uns in Kontakt.
Sie können bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn ist kostenpflichtig. Bei Rücktritt wird eine Gebühr von 100 € erhoben. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Lesen Sie mehr in unseren AGB’s.
Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer und seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Unsere Dozenten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.
Das Seminar wird mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.
Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden.