DGUV Sicherheitsbeauftragter (Präsenz)

9 Uhr - 16 Uhr
2 Tage
Rostock

Informationen zu unserem Kurs

Schwerpunkte

Nach DGUV Informationen 211-042 “Sicherheitsbeauftragte” werden nachfolgende Inhalte vermittelt:

  • Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
  • Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
  • Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
  • Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
  • Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen

Aktuelle Termine 2024 / 2025

  • 13.11 – 14.11.24 
  • 04.12 – 05.12.24
  • 22.01 – 23.01.25
  • 05.03 – 06.03.25
Gibt es Voraussetzungen für das Seminar?

Für dieses Seminar bestehen keine persönlichen Voraussetzungen. Nicht barrierefrei.

Wie hoch sind die Kosten für das Seminar

Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 655,00€ Brutto (inkl. MwSt.).

Wo findet das Seminar statt?

Das Seminar findet in unseren Betriensräumen in Rostock (Oldendorfer Straße 12, 18147 Rostock) statt.

Ab 8 Teilnehmer bieten wir das Seminar nach Absprache auch in Ihren Räumlichkeiten an. Treten Sie mit uns in Kontakt.

Kann ich meine Buchung stornieren?
  • Sie können bis zu 7 Tage vor Kursbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Kursbeginn ist kostenpflichtig. Bei Rücktritt wird eine Gebühr von 100 € erhoben. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Lesen Sie mehr in unseren AGB’s.

Gibt es Verpflegung?
Getränke (Kaffee, Tee, Wasser) und Mittagsverpflegung sind im Seminarpreis inkludiert.
 
 

Beschreibung

Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmerin und den Unternehmer bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes, indem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten erfordert erweiterte Kenntnisse im Arbeitsschutz. Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen.

Auch die zeitliche, räumliche und fachliche Nähe des zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten sind Kriterien für die Bestimmung der notwendigen Zahl von Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer und seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Unsere Dozenten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Organisation
Laut DGUV Informationen 211-042 soll die Ausbildung nach drei bis fünf Jahren aufgefrischt werden.

Das Seminar wird mit einer Erfolgskontrolle abgeschlossen.

 
Zielgruppe
 
Das Seminar zum Sicherheitsbeauftragten richtet sich an Teilnehmer aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen.

Im Sinne der gesetzlichen Vorschriften und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung, während Sicherheitsbeauftragte in dieser Eigenschaft nicht verantwortlich sind. Personen, auf die der Unternehmer Pflichten im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) übertragen hat, sollen ebenfalls nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, da sie im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten wie der Unternehmer selbst tätig werden.